Mein neues Auto, knappe 600 Kilometer auf dem Tachometer, springt eines Morgens zwar noch an, röhrt aber merkwürdig, die Gänge lassen sich nicht mehr hochschalten, zahlreiche Warnlämpchen blinken im Cockpit.
Also den Volkswagen-Service angerufen, wo man mich fragt, ob ich das Fahrzeug noch in die nächste Werkstatt fahren kann, was ja nicht ging. Gut, dann würde man mich einschleppen. Kein Ding, denke ich, schließlich bietet Volkswagen ja die LongLife Mobilitätsgarantie. Da ich aber gut eineinhalb Stunden auf den Abschleppdienst wartete, konnte ich mir in aller Ruhe die Bedingungen zu eben dieser Garantie durchlesen –
Liegen bleiben im Falle eines technischen Defekts, genau das war es doch, was mir die Warnlämpchen andeuteten –, habe auch noch einmal beim Volkswagen-Service angerufen, ob das Abschleppen denn auch wirklich kostenlos sei, denn sonst würde ich als ADAC-Mitglied eher die gelben Engel rufen – »Ja, wenn Sie den Fehler nicht selbst herbeigeführt haben, zum Beispiel durch falsche Betankung, ist das Abschleppen kostenlos.« –, und ließ mich dann in die Werkstatt schleppen.
Hier war innerhalb von Sekunden ein Marderbiss entdeckt, das Auto entsprechend als Marderschaden deklariert, den ich selbst zu zahlen hatte. Und eine Woche später flattert mir die Rechnung über Schleppkosten in den Briefkasten. An der Service-Hotline verstand man meinen Ärger, riet mir, den Vorfall schriftlich darzulegen und auf Kulanz zu hoffen, da ich ja extra nachgefragt hatte, ob das Abschleppen kostenlos sei, aber da die Versicherungsbedingungen auch »sonstige äußere Einwirkungen« ausschließen – und diese Bedingungen sind ja nicht von Volkswagen gemacht, sondern vom Versicherungspartner –, lässt man sich im entstehenden Briefwechsel natürlich nicht auf meine Argumentation ein, dass ich vom Servicemitarbeiter falsch beraten worden wäre. Die Verbraucherzentrale rät mir auch, keine größere Geschichte daraus zu machen, da ich nicht beweisen kann, dass man mir den Hinweis auf alle weiteren Ausschlussgründe wirklich nicht gegeben hat.
Ich frage mich, ob VW überhaupt jemals etwas im Rahmen der Mobilitätsgarantie zahlen muss. Vermutlich nicht. Diese Mobilitätsgarantie ist also eine grandiose Marketingmaßnahme. Und ich frage mich, ob es nicht Verbrauchertäuschung ist, wenn mit dem Satz geworben wird:
Ausgeschlossen von den Leistungen sind Pannen, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden (z. B. falsche Betankung). Und zwar mit nur diesem Satz. Vermutlich nicht. Vor allem aber weiß ich: Den Volkswagen-Service nehme ich nie wieder in Anspruch, sondern rufe direkt den ADAC.